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Im Zusammenhang mit den in Österreich bereits aufgetretenen Vogelgrippefällen gelten für die Feuerwehren folgende Anweisungen:
1. Verständigung
Wenn die Feuerwehren zur Bergung von Tierkadavern gerufen wird, ist die Polizei und der Journaldienst der BH zu verständigen. Außer die Feuerwehr wird von der Polizei alarmiert.
2. Schutzmaßnahmen
Eigenschutz der Kameraden ist oberstes Gebot. Die Viren werden durch den Kontakt mit kontaminiertem Kot und Blut übertragbar; auch Ausdämpfungen können Überträger erhalten.
3. Adjustierung im Einsatzfall
Branddienstkleidung, Atemschutz und Infektionshandschuhe unter den Schutzhandschuhen. Idealerweise ist über der Branddienstkleidung ein Einmaloverall zu verwenden; an Stelle der üblichen Schutzhandschuhe wären Chemieschutzhandschuhe ideal. Gummistiefel werden angeraten.
4. Bergung des Kadavers
Der Kadaver ist in einen beschrifteten Kunststoffsack zu geben. Beschriftung: Auffindeort, Datum, Uhrzeit. Der Kunststoffsack ist einem Kunststoffcontainer (Bergefass eines GGF) abzulegen; der Container ist mit dem Gefahrenzettel "Ansteckungsgefahr" zu kennzeichnen. Wenn der Verdacht besteht, dass es zu einer Kontamination der Kleidungsstücke gekommen ist, müssen diese ebenso in einem Kunststoffsack entsorgt werden.
5. Nachsorgemaßnahmen
Atemschutzgerät und Maske sind entsprechend den üblichen Vorschriften zu desinfiszieren. In einem entsprechenden Einsatzbericht sind die Daten aller am Einsatz beteiligten Feuerwehrmitglieder zu erfassen. Ein Foto der Fundstelle soll angefertigt werden. Für Einsätze im Zusammenhang mit Tieren, bei denen der Verdacht auf Vogelgrippe besteht, sind Stützpunktfeuerwehren mit GGF heranzuziehen. Alle derartige Einsätze sind dem BFKDT bzw. dem BFI unverzüglich zu melden.
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